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  • 01.03.2007 | Außerordentliche Einkünfte

    Tarifermäßigung für Honorarnachzahlung eines Freiberuflers

    Fließen einem Freiberufler aufgrund eines vorausgegangenen Rechtsstreits Honorarzahlungen für mehrere Jahre zusammengeballt zu, kann er die "Fünftel-Regelung" in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen bestätigt (Ausgabe 2/2006, Seite 14 ). Betroffen war ein Diplom-Psychologe. Er erhielt aufgrund einer vom Landessozialgericht als zu niedrig erkannten Punktbewertung seiner in den Jahren 1993 bis 1998 erbrachten Leistungen 2001 eine Nachzahlung von der Kassenärztlichen Vereinigung für diese sechs Jahre. Auch wenn sich die Nachzahlung wie im Urteilsfall aus mehreren Beträgen zusammensetzt, die jeweils einem bestimmten Jahr zuzuordnen waren, handelt es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, so ausdrücklich der BFH.

    Beachten Sie: Bis einschließlich 2006 musste die Nachzahlung nur zwei Kalenderjahre betreffen, damit die "Fünftel-Regelung" in Anspruch genommen werden konnte. Seit 1. Januar 2007 muss der Nachzahlungszeitraum zudem mindestens zwölf Kalendermonate umfassen (Ergänzung in §  34 Absatz 2 Nummer 4 Einkommensteuergesetz durch das "Jahressteuergesetz 2007"). (Urteil vom 14.12.2006, Az: IV R 57/05; Abruf-Nr.  070217 )

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 4 | ID 96700