01.12.2003 | Bauherrenerlass 2003
Steuerbegünstigter Immobilienerwerb - Neue Regeln ab 2004!
Das Bundesfinanzministerium hat den neuen Bauherrenerlass herausgegeben. Die befürchteten Verschärfungen, die die Verlustzuweisungsbranche zurückdrängen sollten, sind nun doch harmloser ausgefallen als zunächst angenommen. Trotzdem sollten sich diejenigen über die Neuerungen informieren, die sich
an "Gesamtobjekten" - so genannten Bauherrenmodellen - oder |
an geschlossenen Immobilienfonds beteiligen wollen (Schreiben vom 20.10.2003; Az: IV C 3 - S 2253a - 48/03; Abruf-Nr. 032535 ). |
Wer ein konkretes Objekt ins Auge gefasst hat, muss sich sputen. Textziffer 50 des BMF-Schreibens bestimmt: "Soweit die Anwendung dieses Schreibens zu einem Nachteil gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung führt, ist dieses Schreiben erstmals für Darlehensverträge und Baubetreuungsverträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen werden". Wer noch kein konkretes Objekt hat prüfen lassen, sollte vorsichtig sein. Denken Sie daran: Wer 100 Euro fehlinvestiert hat zwar bis zu 50 Euro Steuern gespart, unterm Strich fehlen jedoch 50 Euro.
Auch bei geschlossenen Fonds ist Stichtag der 31. Dezember 2003: Die neuen Regeln greifen nicht, wenn sich jemand an einem Fonds beteiligt, bei dem der Außenvertrieb der Anteile vor dem 1. September 2002 begonnen hat und die Zeichnung der Anteile vor dem 1. Januar 2004 erfolgt. Die neuen Regeln sind kurz zusammengefasst:
Entschieden wird auf der Ebene der Fondsgesellschaft, ob die einzelnen Aufwendungen sofort abziehbare Betriebsausgaben/Werbungskosten oder Anschaffungs-/Herstellungskosten sind, die nur als Abschreibung abzugsfähig sind. Das Ergebnis der Entscheidung (sofort abzugsfähige Aufwendungen oder nicht) wird den Zeichnern der Anlage (den Gesellschaftern) anteilig zugerechnet. |
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