01.10.2006 | Betriebsausgaben
Kosten für Werbebeschriftung von Betriebs-Pkw
Aufwendungen für die Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken führen nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Aufwendungen sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, urteilte das Finanzgericht München. Sie müssten nicht, wie das Finanzamt meinte, im Wege der Fahrzeug-Abschreibung geltend gemacht werden. Begründung: Die Fahrzeuge würden nicht erst durch die Beschriftung und Lackierung in Betriebsbereitschaft versetzt. Auch werde dadurch kein eigenständiges Wirtschaftsgut hergestellt, das gesondert abzuschreiben wäre. (rechtskräftiges Urteil vom 10.5.2006, Az: 1 K 5521/04; Abruf-Nr. 062371 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 5 | ID 96610