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  • 01.10.2006 | Betriebsausgaben

    Private Telefonkosten sind für Selbstständige nicht steuerfrei

    Die für Arbeitnehmer steuerfreie Privatnutzung von betrieblichen PC und Telefonen (§  3 Nummer 45 Einkommensteuergesetz) kann nicht auf Selbstständige übertragen werden. Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt. Selbstständige müssen also ihren privaten Nutzungsanteil als Entnahme versteuern. (Urteil vom 21.6.2006, Az: XI R 50/05; Abruf-Nr.  062452 )

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 5 | ID 96609