25.05.2010 | BFH besiegelt endgültig das Aus
Die „Junggesellenregelung“ ist tot:
Fahrtenbuch als Ausweg aus der Misere
Die steuerzahlerfreundliche „Junggesellenregelung“ ist Vergangenheit. Nachdem zunächst das Bundesfinanzministerium (BMF) die Ausnahmeregelung abgeschafft hatte, hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) nachgezogen. Fazit: Bei mehreren Pkw im Betriebsvermögen hilft künftig nur noch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, um hohe Steuerlasten zu vermeiden.
Diese Steuervorteile bot die „Junggesellenregelung“
Gehören zum Betriebsvermögen mehrere Pkw, die ausschließlich der Unternehmer privat nutzt (bzw. nutzen kann), musste er bislang nur den Pkw mit dem höchsten Listenpreis der „Ein-Prozent-Regelung“ unterwerfen.
Beispiel
25.05.2010 |
Unternehmer A hat einen 3er BMW (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) und einen AUDI A4 (Bruttolistenpreis 25.000 Euro) in seinem Betriebsvermögen. Im Privatvermögen der Eheleute befindet sich noch ein 3er BMW, den die Ehefrau fährt. Es ist unstreitig, dass A die Betriebs-Pkw für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernung 20km) nutzt. Nach der bisherigen „Junggesellenregelung“ galt Folgendes:
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Der BFH hat diese „Junggesellenregelung“ jetzt für nicht rechtens erachtet. Wurden mehrere zum Betriebsvermögen gehörende Pkw auch privat genutzt und wurde kein Fahrtenbuch geführt, muss für jeden der Pkw separat die „Ein-Prozent-Regelung“ angewendet werden. Das gilt auch, wenn nachweislich einzig der Unternehmer die Pkw privat genutzt hat (Urteil vom 9.3.2010, Az: VIII R 24/08; Abruf-Nr. 101270).
Fortsetzung des Beispiels
Ohne Fahrtenbücher muss A künftig folgenden Nutzungswert versteuern:
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