29.06.2009 | BFH mit steuerzahlerfreundlichen Urteilen
Werbungskostenabzug für Ihre Zweitwohnung - Diese Aufwendungen können Sie abziehen!
Beziehen Sie aus beruflichen Gründen neben Ihrer (Familien-)Wohnung eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort, können Sie die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Für Arbeitnehmer sind es Werbungskosten, für Unternehmer Betriebsausgaben.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zuletzt mehrere strittige Fragen rund um die doppelte Haushaltsführung zugunsten der Steuerzahler entschieden. Lesen Sie deshalb nachfolgend, wann und in welcher Höhe Sie den Fiskus an den Kosten für eine doppelte Haushaltsführung beteiligen können.
Voraussetzungen des doppelten Haushalts
Damit Ihr doppelter Haushalt steuerlich anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Berufliche Veranlassung
Sie müssen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen beziehen. Mieten Sie eine Wohnung an, weil Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, werden Sie leer ausgehen.
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