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  • 01.04.2006 | BFH mit strengen Anforderungen

    Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

    Wann ein Fahrtenbuch "ordnungsgemäß" ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in zwei aktuellen Entscheidungen geklärt (Urteil vom 9.11.2005, Az: VI R 27/05; Abruf-Nr.  060681 ; Februar-Ausgabe 2006, Seite 3 und Urteil vom 16.11.2005, Az: VI R 64/04; Abruf-Nr.  060677 ).

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Nach Ansicht des BFH muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen das Fahrtenbuch zeitnah führen.

    Beachten Sie: Wie viel Zeit Sie sich lassen können, legte der BFH leider nicht im Detail fest. Ein erst während des Klageverfahrens anhand von Notizzettel erstelltes Fahrtenbuch war ihm auf jeden Fall zu spät.

  • Sie müssen die Fahrten vollständig und fortlaufend angeben, einschließlich des am Ende jeder Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands.
  • Das Fahrtenbuch muss gebunden, zumindest aber in sich geschlossen sein. Ein nachträglich anhand loser Notizzettel erstelltes Fahrtenbuch ist daher nicht ordnungsgemäß .
  • Es muss sichergestellt sein, dass nachträgliche Einträge oder Änderungen nicht möglich oder zumindest deutlich als solche erkennbar sind. Das heißt: Eine mit Hilfe eines PC-Programms erstellte und ausgedruckte Fahrtenbuchdatei muss Ihr Finanzamt nur anerkennen, wenn nachträgliche Änderungen an zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder sichergestellt ist, dass nachträgliche Änderungen in der Datei dokumentiert und offen gelegt werden.

    Beachten Sie: Ein über Excel erstelltes Fahrtenbuch erkannte der BFH daher nicht als ordnungsgemäß an, weil bei Excel frühere Eintragungen jederzeit spurenlos durch andere Angaben ersetzt werden können.