01.07.2006 | Bis zu 600 Euro Steuern sparen
Abzug von Aufwendungen für Umzugsfirma auch bei privat veranlasstem Umzug möglich
An Umzugskosten beteiligte sich der Fiskus bisher nur, wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind (Arbeitsplatzwechsel oder Fahrzeitverkürzung). Ab sofort können Sie die Kosten für eine Umzugsfirma auch bei einem privat veranlassten Umzug Steuer mindernd geltend machen.
Das Zauberwort dafür heißt haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a Absatz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]. Das steht zum einen in den Erläuterungen zum "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung". Zum anderen hat sich die Finanzverwaltung darauf verständigt, diese Rechtsauffassung in allen noch offenen Fällen anzuwenden (Oberfinanzdirektion Koblenz, Verfügung vom 8.5.2006, Az: S 2296b A - St 32 3; Abruf-Nr. 061591 ).
Unser Tipp: Somit können Sie bereits für die Jahre 2005 und früher von dieser geänderten Rechtsauffassung profitieren.
Das Finanzamt akzeptiert (wie bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen auch) Aufwendungen bis maximal 3.000 Euro. 20 Prozent dieser Kosten (also maximal 600 Euro) können Sie im Jahr direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen.
|
Beachten Sie: Anders als bei einem beruflich veranlassten Umzug, können Sie nur die Kosten für die Umzugsfirma (Inanspruchnahme einer haushaltsnahen Dienstleistung) steuerlich geltend machen. Die Berücksichtigung von Reisekosten, Umzugskostenpauschalen und anderen Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug ist nicht möglich.
Zur Kontrolle will das Finanzamt zwei Belege sehen: Die Rechnung der Speditionsfirma und einen Überweisungsbeleg (Kontoauszug), aus dem hervorgeht, dass Sie die Rechnung tatsächlich gezahlt haben. Unbelegte Barzahlungen oder einfache Quittungen reichen nicht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig