27.10.2008 | Bundesfinanzhof mit klarer Ansage
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden
ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
Viele Arbeitnehmer arbeiten nicht in einer betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers, sondern über längere Zeit direkt bei einem Kunden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt klargestellt, dass die Arbeit bei einem Kunden in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet.
Auswärtstätigkeit oder regelmäßige Arbeitsstätte
Bis einschließlich 2007 ging die Finanzverwaltung davon aus, dass nach drei Monaten eine auswärtige Tätigkeitsstätte (egal ob beim Arbeitgeber oder bei einem Kunden) zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird.
Mit dem neuen Reisekostenrecht (Ausgabe 1/2008, Seite 12) ist diese Dreimonatsfrist mit Beginn des Jahres 2008 entfallen. Gleichzeitig wurde der Begriff „Auswärtstätigkeit“ neu geschaffen. Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte oder ausschließlich an wechselnden Arbeitsstätten tätig ist. Die regelmäßige Arbeitsstätte wurde dabei wie folgt definiert (R 9.4 Absätze 2 und 3 Lohnsteuer-Richtlinien 2008 [LStR]):
Definition regelmäßige Arbeitsstätte
„Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt.“ |
Dieser Wortlaut der LStR 2008 lässt den Schluss zu, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte auch eine Einrichtung sein kann, die nicht dem Arbeitgeber zuzuordnen ist. Betroffen sein könnten davon zum Beispiel Arbeitnehmer von Gebäudereinigungsfirmen oder Sicherheitsdiensten, die über einen langen Zeitraum an nur einem Objekt eingesetzt werden. Auch Leiharbeiter sind nicht bei ihrem Arbeitgeber (Verleiher) tätig, sondern bei einem Dritten (Entleiher).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig