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  • 01.12.2004 | Checkliste 2004

    Was Sie jetzt noch veranlassen sollten!

    Auch der Jahreswechsel 2004/2005 bietet wieder einige Steuerspar-Chancen. Lesen Sie nachfolgend, was sich zum 1. Januar 2005 ändern wird und wo Sie bis zum Jahresende noch handeln sollten.

    Wichtig für alle Steuerzahler
    Niedrigere Steuersätze ab 2005

    2005 tritt die letzte Stufe der Steuerreform in Kraft. Der Eingangssteuersatz sinkt auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent.

    Entwicklung der Steuersätze:
      2000 2001 2002 2004 2005
    Eingangssteuersatz 22,9 % 19,9 % 19,9 % 16 % 15 %
    Grundfreibetrag (Euro) 6.902 7.206 7.235 7.664 7.664
    Spitzensteuersatz 51 % 48,5 % 48,5 % 45 % 42 %

    Unser Tipp: Bei sinkenden Steuersätzen erzielen Sie den größten Steuerspar-Effekt, wenn Sie Einnahmen in spätere Veranlagungszeiträume verlagern und Aufwendungen noch in 2004 tätigen.

    Steueramnestie

    Nach dem Steueramnestiegesetz kann Straffreiheit und die steuerliche Abgeltung der betroffenen Steuern und Nebenleistungen erlangt werden, wenn im Zeitraum 1. Januar 2004 bis 31. März 2005 eine strafbefreiende Erklärung abgegeben wird. Dies gilt allerdings nur für Steueransprüche, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 2002 entstanden sind. Außerdem muss die Abgeltungsteuer fristgerecht entrichtet werden.

    Wichtig: Der pauschale Steuersatz auf die nacherklärten Einnahmen beträgt 25 Prozent im Jahr 2004. Er erhöht sich 2005 auf 35 Prozent.

    Beachten Sie: Der Abgeltungsbetrag muss innerhalb von zehn Tagen nach Abgabe der Erklärung gezahlt werden! Diese Frist kann nicht verlängert werden. Soll also der Pauschalsatz von 25 Prozent noch genutzt werden, muss die Nachzahlung bis zum 31. Dezember 2004 abgeführt werden. Bei Abgabe der Nacherklärung bis Ende März 2005 muss der nachzuzahlende Steuerbetrag bis zum 31. März 2005 abgeführt werden. Sonst droht der Verlust der Straffreiheit und der Abgeltungswirkung.