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  • 01.01.2005 | Die 26 besten Tipps

    Richtig Steuern sparen mit der Steuer-Erklärung 2004!

    Rund 500 Mio. Euro verschenken Steuerzahler jährlich, weil sie keine Steuer-Erklärung abgeben. Egal ob Sie sich für den klassischen Weg - also für das Ausfüllen der Formulare auf Papier - oder für die Onlinevariante (Elster) entscheiden, richtig Steuern sparen Sie nur, wenn Sie die Gesetze kennen und alle aktuellen Urteile und Infos zu Ihren Gunsten nutzen.

    Unser Tipp: Schicken Sie Ihre Steuer-Erklärung elektronisch an das Finanzamt. Das spart nicht nur Zeit. Es hat auch den Vorteil, dass das Finanzamt bei dieser Form der Steuer-Erklärung nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege sehen möchte. Dazu zählen insbesondere Spendenbescheinigungen und Steuerabzugsbescheinigungen.

    Für alle Steuerzahler
    Zusammenveranlagung

    Ehepaare können durch ein entsprechendes Kreuz in Zeile 13 des Mantelbogens (Seite 1) die getrennte Veranlagung oder die Zusammenveranlagung (Splittingtarif) wählen.

    Mantelbogen Zeile 13

    Haben Sie jedoch bereits am 1. Januar 2004 getrennt von Ihrem Ehepartner gelebt, ist der Splittingtarif grundsätzlich passé. Ausnahme: Sie und Ihr Noch-Ehegatte haben während des Jahres einen Versöhnungsversuch unternommen. Das rettet die Zusammenveranlagung selbst dann, wenn der Versöhnungsversuch nach kurzer Zeit gescheitert ist. (Finanzgericht Hessen, Urteil vom 14.4.1988, Az: 9 K 70/85).

    Ist Ihr Ehepartner im Jahr 2003 verstorben, steht Ihnen ausnahmsweise auch im Jahr 2004 die Besteuerung nach der günstigen Splittingtabelle zu ("Gnadensplitting"). Kreuzen Sie in diesem Fall das Feld Zusammenveranlagung an und erläutern Sie die Gründe auf einem Beiblatt.

    Unser Tipp: Weigert sich Ihr Ex-Partner ohne ersichtlichen Grund für vergangene Jahre eine gemeinsame Steuer-Erklärung zu unterzeichnen, können Sie ihn hierzu zivilrechtlich zwingen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 3.11.2004, Az: XII ZR 128/02; Abruf-Nr.  043086 ).

    Haushaltsnahe Dienstleistungen