22.02.2008 | Dienstwagen
Kundendienstfahrzeug für Fahrten zur Einsatzstelle
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer (Kundendienstmonteur) ein Fahrzeug für die Fahrten zwischen Wohnung und wechselnden Einsatzstellen, führt dies nicht zu einem geldwerten Vorteil, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Fahrzeuggestellung überwiegt. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sich der Arbeitgeber dadurch erhebliche Kosten spart, zum Beispiel weil
- sich die Nettoarbeitszeit des Monteurs erhöht (Arbeitsbeginn beim Kunden),
- keine zusätzlichen Parkplätze benötigt werden (im Urteilsfall ging es um rund 1.200 Fahrzeuge) oder
- die Organisation für die Ausgabe und Rücknahme der Fahrzeuge für die jeweiligen Montagefahrten entfällt.
Beachten Sie: Kann der Arbeitnehmer das Fahrzeug darüber hinaus auch privat nutzen, führt dies nicht automatisch zur Annahme eines steuerpflichtigen Vorteils hinsichtlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Beide Vorgänge sind getrennt zu beurteilen, sodass nur die reinen Privatfahrten versteuert werden müssen. (Finanzgericht Brandenburg, rechtskräftiges Urteil vom 12.9.2007, Az: 12 K 7078/05 B)(Abruf-Nr. 080181)