27.10.2008 | Doppelte Haushaltsführung
Wohnmobil als Zweitwohnung
Ein Wohnmobil ist jedenfalls dann kein zweiter Haushalt im Sinne einer doppelten Haushaltsführung, wenn es nicht fest am Beschäftigungsort verbleibt. Das musste ein Arbeitnehmer vor dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz erfahren. Dieser hatte unter der Woche auf dem Betriebsgelände seiner Arbeitgebers in seinem Wohnmobil gelebt. Gleichzeitig nutzte er das Wohnmobil für seine Heimfahrten und für andere Privatfahrten. Das FG erkannte die Aufwendungen für das Wohnen im Wohnmobil am Beschäftigungsort deshalb nicht als Werbungskosten an.
Unser Tipp: Offen ließ das FG, ob es eine doppelte Haushaltsführung anerkannt hätte, wenn das Wohnmobil (oder besser ein Wohnwagen) dauerhaft am Arbeitsplatz geblieben wäre. (rechtskräftiges Urteil vom 23.7.2008, Az: 2 K 1238/08)(Abruf-Nr. 082910)