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  • 01.08.2003 | Eigenheimförderung

    Erweiterung einer bereits geförderten Wohnung

    Wird eine mit Eigenheimzulage geförderte Wohnung erweitert, erhöht sich die Eigenheimzulage. Das hat das Finanzgericht (FG) Thüringen rechtskräftig entschieden.

    Im Urteilsfall bewohnten Eheleute eine geförderte Wohnung. Später erwarben sie Teile der Nachbarwohnung und verbanden die Räume mit ihrer "alten" Wohnung. Da die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage (51.120 Euro) bei der alten Wohnung nicht ausgeschöpft war, beantragten sie eine Erhöhung der Eigenheimzulage. Das Finanzamt lehnte ab. Es sah zwei Objekte im räumlichen Zusammenhang. Anders das FG: Es stufte die Aufwendungen als nachträgliche Herstellungskosten ein und gewährte dem Ehepaar für den Rest des Förderzeitraums die erhöhte Eigenheimzulage. (Urteil vom 10.7.2002, Az: I 805/01; Abruf-Nr.  031460 )

    Quelle: Ausgabe 08 / 2003 | Seite 7 | ID 95951