01.11.2005 | Eigenheimförderung
Nachweis einer abgeschlossenen Wohnung
Bestehen Zweifel an der Abgeschlossenheit einer Wohnung, muss der Eigentümer trotzdem keinen Finanzbeamten in das Haus lassen, damit der sich vor Ort ein Bild machen kann. Denn dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, entschied der Bundesfinanzhof. Der Eigentümer muss dem Finanzamt aber anderweitig (zum Beispiel durch Photos oder Baupläne) beweisen, dass die Wohnung abgeschlossen ist. (Urteil vom 9.6.2005, Az: IX R 75/03; Abruf-Nr. 052644 )
Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 6 | ID 96409