01.10.2003 | Eigenheimförderung
Nur anteilige Eigenheimzulage bei Miteigentum
Der Eigenheimzulage droht durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 das Aus (sehen Sie dazu Seite 3). Bevor Sie sich jetzt aber zu Panikkäufen entschließen, sollten Sie folgendes Urteil des Bundesfinanzhofs kennen. Als Miteigentümer einer Wohnung erhalten Sie die Eigenheimzulage (inklusive Zusatzförderungen) nur entsprechend Ihrem Miteigentumsanteil. Das gilt auch, wenn Sie die Wohnung allein nutzen und die übrigen Miteigentümer keine Eigenheimzulage für ihren Anteil erhalten bzw. sie nicht beantragt haben. (Urteil vom 5.6.2002, Az: III R 47/01; Abruf-Nr. 031892 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 6 | ID 95987