01.05.2004 | Eigenheimförderung
Zulage bei Erwerb vom Konkursverwalter des Ehegatten
Der Erwerb einer Wohnung oder eines Anteils daran vom Ehegatten wird bekanntlich nicht gefördert (§ 2 Absatz 1 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz). Keine Regel ohne Ausnahme, entschied der Bundesfinanzhof: Wird über das Vermögen eines Ehegatten ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet und erwirbt der andere Ehegatte vom Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter, kann er die Eigenheimförderung erhalten (soweit die anderen Vorausetzungen vorliegen). Genauso wäre es, wenn der eine Ehegatte das Haus des anderen Ehegatten in einer Zwangsversteigerung erwirbt. (Urteil vom 19.2.2004, Az: III R 54/01; Abruf-Nr. 040955 )
Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 6 | ID 96104