26.05.2008 | Eigenheimrentengesetz
„Riester-Förderung“ für Wohneigentum – Kauf und Entschuldung wird steuerlich gefördert
Mit dem Eigenheimrentengesetz (auch „Wohn-Riester“ genannt) soll der Wegfall der Eigenheimzulage kompensiert werden. Ziel ist es, die selbst genutzte Immobilie als Teil der Altersvorsorge zu fördern. Denn wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, reduziert seine Lebenshaltungskosten deutlich.
Nach dem Referentenentwurf (Abruf-Nr. 081053) soll es künftig möglich sein, das in einem steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag angesparte Kapital für den Kauf/Bau einer Wohnimmobilie zu nutzen. Und auch die Entschuldung von Wohneigentum soll durch „Wohn-Riester“ gefördert werden.
Ab wann gilt das „Eigenheimrentengesetz“?
Das „Eigenheimrentengesetz“ soll noch bis zur Sommerpause 2008 durch den Bundestag und Bundesrat. Es soll erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 angewendet werden können.
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