01.06.2006 | Einnahmen-Überschuss-Rechner besonders betroffen
Wichtige Änderungen für Unternehmer
Durch das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" und das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" kommen auf Unternehmer umfangreiche Änderungen zu.
Unser Service: Die Gesetze stehen für Sie im Online-Service bereit unter folgenden Abruf-Nr.:
"Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" Abruf-Nr. 061337 und |
"Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" Abruf-Nr. 061114 . |
Einnahmen-Überschuss-Rechner (§ 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz [EStG]) können Anschaffungskosten von im Umlaufvermögen befindlichen Finanzanlagen und Immobilien nicht mehr sofort berücksichtigen. Sie sind erst mit Zufluss des Veräußerungserlöses (bei einer Veräußerung) oder bei Entnahme als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Absatz 3 Satz 4 EStG). Von der Änderung sind folgende Wirtschaftsgüter betroffen:
Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte des Umlaufvermögens |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig