01.06.2005 | Elektronische Steuer-Anmeldungen
Bundesfinanzministerium lässt Papierform vorerst wieder zu
Das Bundesfinanzministerium hat für bis zum 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) in Papierform wieder zugelassen.
Hintergrund: Die Abgabe in Papierform kann nicht sanktioniert werden, weil auch die Papierform eine rechtsgültige Anmeldung im Sinne von § 150 Absatz 1 Satz 1 Abgabenordnung ist. Über das weitere Vorgehen soll Ende Mai entschieden werden. (Schreiben vom 28.4.2004, Az: IV A 7 - S 0321 - 34/05; Abruf-Nr. 051242 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 4 | ID 96317