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  • 01.07.2005 | Elektronische Steuer-Anmeldungen

    Rolle rückwärts bei der elektronischen Anmeldung

    Für nach dem 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume muss die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) wieder elektronisch erfolgen. Nach Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung nicht verlängert.

    Das BMF teile nicht die Bedenken, dass sich die ausschließlich elektronische Abgabe der (Vor-)Anmeldungen nicht mit der Abgabenordnung in Einklang bringen lässt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass zurückgenommen.

    Unser Tipp: Die Abgabe in Papierform ist aber weiterhin in Härtefällen möglich. Sehen Sie dazu die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg in der Juni-Ausgabe 2005, Seite 4 .

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 4 | ID 96336