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  • 24.08.2009 | Elterngeld

    Einnahmen aus selbstständiger Arbeit bei Elterngeldbezug

    Fließen während des Bezugs von Elterngeld Einnahmen aus einer zuvor ausgeübten selbstständigen Tätigkeit zu, mindern diese nicht das Elterngeld. Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden. Im Urteilsfall hatte ein selbstständiger Unternehmensberater für einen Monat Elterngeld beantragt. Weil er in dem Monat aber Honorare für in den Vormonaten erbrachte Beratungsleistungen erhielt, wurde ihm das Elterngeld bis auf den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro gestrichen. Zu Unrecht, entschied das SG: Der reine Zufluss von Einkommen aus einer aktuell nicht ausgeübten Tätigkeit müsse außer Betracht bleiben. Ansonsten könne ein selbstständig oder freiberuflich tätiger Elternteil für kürzere Bezugszeiträume niemals Elterngeld erlangen. (rechtskräftiges Urteil vom 15.1.2009, Az: S 30 EG 37/08)(Abruf-Nr. 091732)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 1 | ID 129309