23.10.2009 | Elterngeld
Steuerfreie Beiträge zur Altersversorgung
Steuerfreie Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung sind bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen. Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht eine positive Entscheidung des Sozialgerichts Speyer wieder kassiert (Ausgabe 1/2009, Seite 4). Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nimmt ausdrücklich Bezug auf § 2 Absatz 1 Einkommensteuergesetz und beschränkt somit die Summe der (positiven) Einkünfte auch für die Elterngeldberechnung auf solche, die einkommenssteuerpflichtig sind. (Urteil vom 25.6.2009, Az: B 10 EG 9/08 R)(Abruf-Nr. 092883)
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 3 | ID 130903