24.08.2009 | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für Ehepaare
Dass verheiratete Eltern den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht erhalten, verletzt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht deren Grundrechte. Es hat daher eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. (Beschluss vom 22.5.2009, Az: 2 BvR 310/07)(Abruf-Nr. 092433)
Dass verheiratete Eltern den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht erhalten, verletzt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht deren Grundrechte.
Quelle:
Ausgabe 09 / 2009 | Seite 2 | ID 129313
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