27.10.2008 | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zuordnung bei gleichzeitiger Haushaltsaufnahme des Kindes
Lebt ein Kind in beiden Haushalten seiner getrennt lebenden Eltern, ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dennoch nur dem Elternteil zu gewähren, an den das Kindergeld ausgezahlt wird. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Es betonte aber gleichzeitig, dass das Gesetz für diesen Fall keine ausdrückliche Lösung enthalte. Es ließ deshalb die Revision zu, damit die Frage höchstrichterlich entschieden werden kann.
Unser Tipp: Es ist also weiter offen, ob der Entlastungsbetrag aufgeteilt oder – was unwahrscheinlich ist – sogar doppelt gewährt werden kann. Betroffene Eltern können aber unter Hinweis auf das jetzt beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren (Az: III R 79/08) Einspruch einlegen. (Urteil vom 14.8.2008, Az: 15 K 1468/07)(Abruf-Nr. 082989)