25.08.2008 | Erbschaft
Verlustvortrag in Erbfällen derzeit noch möglich
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte entschieden, dass ein Erbe vom Erblasser nicht ausgeglichene Verluste bei seiner eigenen Veranlagung nicht geltend machen kann (Ausgabe 5/2008, Seite 4). Diese Rechtsprechung sollte aus Vertrauensschutzgründen erst für Erbfälle ab dem 12. März 2008 (Veröffentlichung des Urteils durch den BFH) anwendbar sein. Die Finanzverwaltung gewährt jetzt einen weiteren Aufschub bis zum Ablauf des Tags der Veröffentlichung der Entscheidung im Bundessteuerblatt, was noch nicht erfolgt ist (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.7.2008, Az: IV C 4 – S 2225/07/0006)(Abruf-Nr. 082555)
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 1 | ID 121194