26.01.2009 | Erste BMF-Schreiben
BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale -
Antworten auf die dringendsten Fragen!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die seit Anfang 2007 geltende gekürzte Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Unmittelbar nach dem Urteil hat die Bundesregierung erklärt, dass alle Steuerzahler jetzt schnell ihr Geld bekommen sollen. Doch damit waren und sind längst nicht alle Fragen geklärt.
Erste Reaktionen auf das BVerfG-Urteil
Das BVerfG hat entschieden, dass die gekürzte Entfernungspauschale mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar und daher verfassungswidrig ist (Urteil vom 9.12.2008, Az: 2 BvL 1/07; Abruf-Nr. 083929).
Der Gesetzgeber ist nach dem BVerfG-Urteil verpflichtet, rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Das heißt, er könnte rückwirkend auch eine (verfassungsgemäße) Neuregelung schaffen.
Zu einer rückwirkenden Neuregelung wird es aber wahrscheinlich nicht kommen. Gleichwohl hält ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) dem Gesetzgeber alle Möglichkeiten offen (Schreiben vom 15.12.2008, Az: IV A 3 - S 0338/07/10010-02; Abruf-Nr. 084013).
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