23.11.2009 | Erster Entwurf liegt vor
Geplante Änderungen zum 1. Januar 2010 durch das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“
Das erste Steuergesetz der neuen Bundesregierung ist da. Es trägt den schönen Namen „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (kurz: Wachstumsbeschleunigungsgesetz)“. Darin enthalten sind viele Änderungen, die bereits vom 1. Januar 2010 an gelten sollen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Kindergeld/Kinderfreibeträge: Das Kindergeld und die Freibeträge werden erneut angehoben.
- Künftig soll es 20 Euro mehr Kindergeld pro Kind geben. Das heißt: Für das erste und zweite Kind gibt es dann monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.
- Der Kinderfreibetrag steigt von 1.932 Euro auf 2.244 Euro und der Betreuungsfreibetrag von 1.080 Euro auf 1.260 Euro. Pro Kind und Elternteil gibt es somit künftig einen Freibetrag in Höhe von 3.504 Euro (bisher 3.012 Euro).
- Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern: Wirtschaftsgüter, die Sie nach dem 1. Januar 2010 anschaffen und deren Anschaffungskosten maximal 410 Euro netto betragen, sollen Sie wieder sofort abschreiben können.
Hintergrund: Seit 2008 konnten Sie im Rahmen der Gewinneinkünfte nur noch Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von maximal netto 150 Euro sofort abschreiben. Für Wirtschaftsgüter zwischen 151 und 1.000 Euro mussten Sie zwingend eine Poolbewertung über fünf Jahre (Abschreibung 20 Prozent) durchführen. Ab 2010 haben Sie für diese Wirtschaftsgüter dann ein Wahlrecht.
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