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  • 01.07.2004 | Fahrtkosten

    Entfernungspauschale bei Zwischenheimfahrten

    Manche Arbeitnehmer fahren mehrmals am Tag zu ihrer Arbeitsstätte. Zum Beispiel, weil sie eine geteilte Arbeitzeit haben oder die Mittagspause zu Hause verbringen. Trotzdem können sie nur für eine Fahrt täglich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Für den Bundesfinanzhof ist die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß (Beschluss vom 11.9.2003, Az: VI B 101/03; Abruf-Nr.  032420 ). Ein Opernchorsänger wollte sich damit nicht zufrieden geben und ist vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gezogen. Seine Verfassungsbeschwerde trägt das Aktenzeichen 2 BvR 2085/03.

    Unser Tipp: Machen Sie Ihre Zwischenheimfahrten in Ihrer Steuer-Erklärung geltend. Legen Sie gegen den ablehnenden Steuerbescheid Einspruch ein. Berufen Sie sich auf die Verfassungsbeschwerde und verlangen Sie Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 4 | ID 96129