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  • 01.04.2003 | Familienverträge

    Übertragung von GmbH-Anteilen auf die Kinder

    Wer Kapitalvermögen in der Familie Steuer sparend verteilen will, muss die steuerlichen Voraussetzungen beachten. Oft scheitert es an kleinen, manchmal auch an größeren Versäumnissen. Die waren auch Anlass für den Bundesfinanzhof, einer Familie ihr vermeintliches Steuerspar-Modell zu zerschlagen: Der Vater hatte seinen Kindern Anteile an einer GmbH übertragen, die ausschließlich im Besitz von Familienmitgliedern war. Die auf die Kinder entfallenden Gewinnausschüttungen wurden aber auf ein Konto des Vaters überwiesen. Der konnte weder eine Weiterleitung auf ein Konto der Kinder noch eine anderweitige Verwendung der Mittel für die Kinder nachweisen. Es fehlten überhaupt Aufzeichnungen zum Verbleib und der Verwendung des Geldes.

    Unser Tipp: Um die Übertragung von Kapitalvermögen steuerlich "wasserdicht" zu machen, muss sie nicht nur endgültig und unwiderruflich sein. Es müssen auch die entsprechenden Folgerungen gezogen werden. Das bedeutet vor allem, dass die Erträge aus den Anlagen den Kindern zufließen und in deren Verfügungsgewalt bleiben müssen. (Urteil vom 14.10.2002, Az: VIII R 42/01; Abruf-Nr.  021671 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2003 | Seite 5 | ID 95873