Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.10.2009 | Finanzverwaltung reagiert auf BFH-Beschluss

    Häusliches Arbeitszimmer: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung jetzt möglich!

    Mit Spannung wird eine Entscheidung hinsichtlich des Wegfalls des begrenzten Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (maximal 1.250 Euro) ab dem Veranlagungszeitraum 2007 erwartet. Die Finanzämter gewähren jetzt in diesen Fällen auch Aussetzung der Vollziehung (AdV). Doch lohnt sich ein AdV-Antrag wirklich?  

    Finanzämter gewähren AdV

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Finanzämter angewiesen, AdV-Anträgen stattzugeben, in denen der beschränkte Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gefordert wird (Schreiben vom 6.10.2009, Az: IV A 3 - S 0623/09/10001; Abruf-Nr. 093402). Das BMF reagiert damit auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH), der in einem Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz ernstliche Zweifel an der Neuregelung geäußert hat (Beschluss vom 25.8.2009, Az: VI B 69/09; Abruf-Nr. 093104; Ausgabe 10/2009, Seite 1).  

     

    In welchen Fällen wird AdV gewährt?

    Das Finanzamt gewährt Ihnen jetzt AdV bei Einsprüchen gegen  

    • einen abgelehnten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ab 2009,
    • die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab 2009
    • oder Einkommensteuerbescheide ab 2007.

    Beachten Sie: Alle Einkommensteuerbescheide ergehen derzeit hinsichtlich des Wegfalls des begrenzten Abzugs vorläufig. Um AdV zu erhalten, müssen Sie aber trotzdem Einspruch einlegen und AdV beantragen.  

    Vor- und Nachteile einer AdV

    Wird Ihnen AdV gewährt, müssen Sie bis zu einem endgültigen Urteil den strittigen Betrag nicht zahlen bzw. bekommen bereits gezahlte Steuern erstattet. Weil es aber maximal um einen Werbungskostenabzug in Höhe von 1.250 Euro geht, sind die Beträge nicht sehr hoch.