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  • 01.11.2003 | Geringere Steuersätze nutzen!

    Steuerspar-Modell Ansparabschreibung

    Die Ansparabschreibung ist ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Das System ist einfach: Bereits vor einer geplanten Investition bilden Sie eine Gewinn mindernde Abschreibung, die Sie im Investitionsjahr Gewinn erhöhend auflösen. Dieses Vorziehen der Anschaffungskosten lohnt sich besonders bei sinkenden Steuersätzen. Und dazu wird es 2004 auf jeden Fall kommen.

    Außerdem ist die Ansparabschreibung Voraussetzung dafür, dass Sie die Sonderabschreibung nach §  7g Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch nehmen können. Also Grund genug, eine Ansparabschreibung ins Auge zu fassen. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, warum sich eine Ansparabschreibung gerade in diesem Jahr rechnet und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen.

    Wer kann eine Ansparabschreibung bilden?

    Eine Ansparabschreibung nach §  7g Absatz 3 EStG können Sie bilden, wenn Sie Einkünfte aus einem Gewerbetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit erzielen (Gewinneinkünfte). Bei Überschusseinkünften (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte), ist eine Ansparabschreibung nicht möglich.

    Größenmerkmal Betriebsvermögen

    Die Ansparabschreibung soll kleine und mittlere Betriebe fördern. Ihr Betriebsvermögen darf daher am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Jahr vor Bildung der Ansparabschreibung) maximal 204.517 Euro betragen. Als Betriebsvermögen gilt der Saldo Ihres betrieblichen Kapitalkontos.

    Unser Tipp: Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (§  4 Absatz 3 EStG), gilt die Grenze immer als eingehalten (§  7g Absatz 2 Nummer 1a EStG). Das gilt mangels Vorjahreszahlen auch für das Jahr der Betriebseröffnung.

    Beachten Sie: Die Grenze müssen Sie in dem Jahr vor der Bildung der Ansparabschreibung unterschreiten. Das können Sie auch mit Hilfe einer in dem Jahr gebildeten Ansparabschreibung erreichen. Ein späteres Überschreiten der Grenze ist unschädlich.

    Bildung und Höhe der Ansparabschreibung