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  • 01.09.2004 | Gesetzesänderungen

    Änderungen im Einkommensteuergesetz

    Mit dem "Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze" wurde das Einkommensteuergesetz (EStG) in folgenden Punkten geändert:

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§  24b EStG): Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gibt es rückwirkend zum 1. Januar 2004 für alle Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Sehen Sie dazu unseren Beitrag auf der Seite 14.
  • Aus- und Fortbildung: Der Sonderausgabenabzug für Berufsausbildungskosten wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2004 auf 4.000 Euro erhöht (§  10 Absatz 1 Nummer 7 EStG). Gleichzeitig wurde aber die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den Fortbildungskosten konterkariert. Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium sollen nicht als Werbungskosten abziehbar sein, wenn sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen (§  12 Nummer 5 EStG). Auf diese Neuregelung gehen wir in einer der nächsten Ausgaben ein.
  • Anmeldung der Kapitalertragsteuer: Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag müssen ab 2005 zeitgleich mit der Gewinnausschüttung angemeldet und abgeführt werden (§  44 Absatz 1 Satz 5 EStG). Die Neuregelung gilt für alle Gewinnausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen (§  52 Absatz 55a EStG). Die bisherige Regelung entfällt, wonach die Kapitalertragsteuer erst am 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt angemeldet und abgeführt werden muss.
    Beachten Sie: Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge beim Gläubiger (§  44 Absatz 1 Satz 2 EStG). Bei Gewinnausschüttungen ist das der Zeitpunkt, der im Ausschüttungsbeschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Ist ein solcher Tag nicht festgelegt, gilt als Zuflusszeitpunkt der Tag nach Beschlussfassung (§  44 Absatz 2 EStG). Ausnahme: Beim Alleingesellschafter oder beherrschenden Gesellschafter gilt die Ausschüttung im Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses als zugeflossen, auch wenn der Fälligkeitszeitpunkt später liegt.

    Unser Service: Das "Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze" finden Sie als Leseversion im Online-Service ( www.iww.de ) unter der Abruf-Nr.  041954 .

    Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 3 | ID 96159

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