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  • 27.10.2008 | Gesetzesänderungen

    Kindergeld steigt – haushaltsnahe Dienstleistungen neu geregelt

    Das „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“ („Familienleistungsgesetz“) bringt ab 2009 folgende Änderungen:  

    • Das monatliche Kindergeld wird wie folgt erhöht:
    • 1. und 2. Kind: Um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro
    • 3. Kind: Um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro
    • 4. und weitere Kinder: Um jeweils 16 Euro von 179 Euro auf 195.
    • Der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 3.840 Euro. Insgesamt erhöhen sich die Freibeträge pro Kind somit von 5.808 Euro auf 6.000 Euro.
    • Die Regeln für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen (der Pflegepauschbetrag nach § 33a Absatz 3 Einkommensteuergesetz entfällt), werden zusammengefasst. Die Förderung wird ausgeweitet auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens 4.000 Euro pro Jahr.

    Unser Tipp: Noch liegen die Pläne nur in einem ersten Entwurf (Abruf-Nr. 083217) vor. Die aktuelle Entwicklung können Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter „Aktuelle Berichterstattung“ verfolgen.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 2 | ID 122388