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  • 24.11.2008 | Gesetzesänderungen

    Steuerliche Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm

    Mit 15 Maßnahmen will die Bundesregierung dem Konjunkturabschwung begegnen. Vier der geplanten Änderungen sind steuerlich relevant:  

    • Zum 1. Januar 2009 wird für zwei Jahre wieder eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 Prozent eingeführt.
    • Ebenfalls für zwei Jahre werden die Größenmerkmale für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen erhöht (Betriebsvermögen von 235.000 Euro auf 335.000 Euro und Gewinngrenze von 100.000 Euro auf 200.000 Euro).
    • Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen wird zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) verdoppelt.
    • Für Pkw mit Erstzulassung ab 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre.

    Unser Service: Den ersten Gesetzesentwurf finden Sie unter der Abruf-Nr. 083527. Die weitere Entwicklung des Gesetzes können Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter „Aktuelle Berichterstattung“ verfolgen.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 1 | ID 122908