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  • 01.07.2005 | Gestaltungsmöglichkeiten

    Zwischengewinne bei Fonds richtig nutzen!

    Mit dem "EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz" (Abruf-Nr.  042665 ) wurde die Besteuerung von Zwischengewinnen zum 1. Januar 2005 wieder eingeführt (November-Ausgabe 2004, Seite 17 ). Wie Sie auch die Neuregelung zum Steuern sparen nutzen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

    Hintergrund

    Zwischengewinne sind unter anderem Zinserträge eines Investmentfonds, die in der Zeit seit dem letzten Geschäftsjahres-Ende bzw. seit der letzten Ausschüttung angefallen sind. Zwischengewinne entstehen überwiegend bei Investmentfonds, die Zinserträge vereinnahmen. Das betrifft in erster Linie Renten- und Geldmarktfonds, in zweiter Linie Mischfonds. Aktienfonds sind von der Einführung der Zwischengewinnbesteuerung nur insoweit betroffen, als der Fonds Zinseinnahmen erzielt.

    Wichtig: Die Regelungen gelten erstmals für Rückgaben, Veräußerungen oder Erwerbe nach dem 31. Dezember 2004 (§  18 Absatz 3 Investmentsteuergesetz).

    Mit der Zwischengewinnbesteuerung Steuern sparen

    Der Zwischengewinn, der beim Kauf von Renten- oder Geldmarktanteilen gezahlt wird, stellt negative Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. Diesen Betrag können Sie somit von den sonstigen Kapitaleinnahmen (zum Beispiel Zinsen) abziehen. Liegen diese nicht vor, führt der gezahlte Zwischengewinn zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen.

    Unser Tipp: Das Depot führende Institut bescheinigt Ihnen die gezahlten Zwischengewinne am Jahresende in der Jahresbescheinigung für Kapitalerträge.

    Gestaltung bei der Einkommenshöhe

    Möchten Sie Ihr Einkommen im Jahr 2005 mindern, können Sie Anteile eines Geldmarkt- oder Rentenfonds erwerben, bei dem in der Kaufabrechnung ein hoher Betrag an Zwischengewinnen ausgewiesen ist. In Höhe der Zwischengewinne mindert sich das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2005. Im nächsten Jahr müssen Sie die Erträge daraus aber versteuern.

    Beispiel

    Am 1. August 2005 erwirbt Herr Achtmann 1.000 Anteile am XY-Fonds zum Preis von je 100 Euro. Im Kaufpreis sind Zwischengewinne von 5 Euro je Anteil enthalten. Herr Achtmann kann im Jahr 2005 den Zwischengewinn von 5.000 Euro (1.000 x 5 Euro) als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend machen. Sein zu versteuerndes Einkommen mindert sich um 5.000 Euro. Im Jahr 2006 muss er die Erträge daraus versteuern.