24.07.2009 | Gestaltungstipp
Vermögen steueroptimal auf Kinder übertragen
Gesetzesänderungen ab 2009 machen es lohnenswert, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen und Kinder zum Steuern sparen einzubinden. Wir zeigen Ihnen zunächst die steuerlichen und formalen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermögensübertragung. In der nächsten Ausgabe erfahren Sie, wie Sie die Konten der Kinder richtig verwalten.
Die steuerliche Ausgangslage
Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ist der maximale Steuersatz für private Kapitalerträge auf den Pauschalsatz von maximal 28 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) gesunken. Dafür sind jetzt aber auch Wertpapiergewinne unabhängig von der Haltefrist steuerpflichtig, und Dividenden zählen in voller Höhe statt bisher nur zur Hälfte. Damit wird der Freistellungsbetrag von 801 Euro pro Person schneller als noch 2008 überschritten. Da kann es sich anbieten, die steuerlichen Freibeträge der Kinder zu nutzen, um mehr Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer zu kassieren. Drei aktuelle Aspekte machen das Ganze noch attraktiver:
1. Erhöhung der persönlichen Freibeträge
Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform haben sich die persönlichen Freibeträge für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt und für Enkel von 51.200 auf 200.000 Euro fast vervierfacht. Insoweit kann dem Nachwuchs jetzt deutlich mehr Kapital zugewendet werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Schenken (Groß-)Vater und (Groß-)Mutter getrennt, gilt der Freibetrag sogar zweifach, wie das Beispiel zeigt:
Beispiel
Vermögende Großeltern übertragen ihren Enkeln ein Gemeinschaftsdepot mit einem aktuellen Kurswert von 250.000 Euro.
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