Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.07.2009 | Gestaltungstipp

    Vermögen steueroptimal auf Kinder übertragen

    Gesetzesänderungen ab 2009 machen es lohnenswert, Kapital­erträge auf mehrere Schultern zu verteilen und Kinder zum Steuern sparen einzubinden. Wir zeigen Ihnen zunächst die steuerlichen und formalen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermögensübertragung. In der nächsten Ausgabe erfahren Sie, wie Sie die Konten der Kinder richtig verwalten.  

    Die steuerliche Ausgangslage

    Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ist der maximale Steuersatz für private Kapitalerträge auf den Pauschalsatz von maximal 28 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) gesunken. Dafür sind jetzt aber auch Wertpapiergewinne unabhängig von der Haltefrist steuer­pflichtig, und Dividenden zählen in voller Höhe statt bisher nur zur Hälfte. Damit wird der Freistellungsbetrag von 801 Euro pro Person schneller als noch 2008 überschritten. Da kann es sich anbieten, die steuerlichen Freibeträge der Kinder zu nutzen, um mehr Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer zu kassieren. Drei aktuelle Aspekte machen das Ganze noch attraktiver:  

     

    1. Erhöhung der persönlichen Freibeträge

    Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform haben sich die persönlichen Freibeträge für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt und für Enkel von 51.200 auf 200.000 Euro fast vervierfacht. Insoweit kann dem Nachwuchs jetzt deutlich mehr Kapital zugewendet werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Schenken (Groß-)Vater und (Groß-)Mutter getrennt, gilt der Freibetrag sogar zweifach, wie das Beispiel zeigt:  

     

    Beispiel  

    Vermögende Großeltern übertragen ihren Enkeln ein Gemeinschaftsdepot mit einem aktuellen Kurswert von 250.000 Euro.  

     

    Zuwendung von  

    Großvater  

    Großmutter  

    Kurswert Depotanteil je 1/2  

    125.000 Euro  

    125.000 Euro  

    Freibetrag
    (maximal 200.000 Euro je Enkel)  

    ./. 125.000 Euro  

    ./. 125.000 Euro  

    zu versteuern  

    0 Euro  

    0 Euro