01.03.2007 | Gewerbesteuer
Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene freiberuflich tätig
Die selbstständig ausgeübte Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene ist freiberuflich und damit nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene sei aus steuerlicher Sicht der eines Krankengymnasten (im Katalog des § 18 Einkommensteuergesetz enthalten) sowohl von der Ausbildung als auch vom Berufsbild her "ähnlich", so der Bundesfinanzhof. (Urteil vom 6.9.2006, Az: XI R 64/05; Abruf-Nr. 063769 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 3 | ID 96699