01.03.2005 | Gewerbesteuer
"Umweltberater" als freiberufliche Tätigkeit
Ein "Umweltberater" kann als Freiberufler anerkannt und damit von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden, hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz rechtskräftig entschieden. Im Urteilsfall war der Kläger für kunststoffverarbeitende Unternehmen als Berater für umweltrelevante Fragen selbstständig tätig. Das FG wertete die vom Kläger als "Umweltberater" bezeichnete Tätigkeit als einem dem beratenden Betriebswirt ähnlichen Beruf. Begründung: Die Beratungstätigkeit erstrecke sich auf einen Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre, da mittlerweile sogar ein auf Umweltbelange ausgerichteter betriebswirtschaftlicher Studiengang existiere. Zudem verfügte der "Umweltberater" nachweislich über eine dem "Staatlich Geprüften Betriebswirt" vergleichbare Qualifikation. Das FG hob deshalb den Gewerbesteuermessbescheid auf. (Urteil vom 26.8.2004, Az: 6 K 2667/02; Abruf-Nr. 042784 )