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  • 01.08.2007 | Gewinneinkünfte nicht betroffen

    Was verbirgt sich hinter der „Reichensteuer“?

    Hinter dem Schlagwort „Reichensteuer“ verbirgt sich keine neue Steuerart. Es handelt sich vielmehr um die Anpassung des bestehenden Einkommensteuertarifs für bestimmte Einkünfte ab einer gewissen Höhe. Eingeführt wurde die „Reichensteuer“ mit dem „Steueränderungsgesetz 2007“ (Abruf-Nr. 062070). Sie gilt ab 1. Januar 2007. Lesen Sie nachfolgend, wer in welchem Umfang von der „Reichensteuer“ betroffen ist. 

    Anpassung des Einkommensteuertarifs

    Der Einkommensteuertarif legt die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer fest. Er verläuft jedoch nicht linear, sondern progressiv steigend. Bei einem linear verlaufenden Einkommensteuertarif, wie zum Beispiel 20 Prozent, würde jeder zu versteuernde Euro mit 20 Prozent besteuert, unabhängig davon, wie hoch insgesamt das zu versteuernde Einkommen ist. Bei einem progressiv steigenden Verlauf erhöht sich mit zunehmendem Einkommen der Steueranteil je Euro. Vereinfacht ausgedrückt, je mehr Sie verdienen, desto höher fällt der Steueranteil je Euro aus.  

     

    Bis einschließlich 2006 galt ein Höchststeuersatz von 42 Prozent. Hier setzt nun die „Reichensteuer“ ein. Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 wurde der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent erhöht. Dieser gilt jedoch nur ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten ab 500.000 Euro. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über den Grenzen, müssen Sie für das übersteigende Einkommen zusätzlich 3 Prozent Einkommensteuer zahlen. Dies gilt für alle Einkünfte, unabhängig davon, zu welcher Einkunftsart sie gehören. 

     

    Beachten Sie: Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft) bleiben aufgrund eines Entlastungsbetrags vorerst von der „Reichensteuer“ verschont (siehe Seite 7).