27.10.2008 | Gewinngrenze umgehen
Freiberufler können für 2007 eventuell doch noch die „alte“ Ansparabschreibung nutzen!
Der neue Investitionsabzugsbetrag (Ausgabe 9/2007, Seite 13) ist nach dem Gesetzeswortlaut erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 17. August 2007 enden (§ 52 Absatz 23 Satz 1 Einkommensteuergesetz [EStG]). Viele Unternehmer profitieren dadurch schon für das Jahr 2007 von den neuen Größenmerkmalen. Aber: Freiberufler, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und deren Gewinn 2007 über 100.000 Euro liegt, würden bereits 2007 „herausfallen“. Für sie wäre die „Altregelung“ besser, weil es da die 100.000 Euro-Grenze noch nicht gab.
Literaturmeinung versus OFD Rheinland
Nun regt sich erstmals Widerstand gegen das Inkrafttreten der neuen Vorschrift bereits für 2007. Die Fachleute stoßen sich an dem Begriff „Wirtschaftsjahr“ in § 52 Absatz 23 Satz 1 EStG. Ein Einnahmen-Überschussrechner hat nämlich kein Wirtschaftsjahr. Gewinnermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr. So steht es auch schwarz auf weiß im Formular EÜR zur Einkommensteuererklärung.
Es käme daher die Generalklausel des § 52 Absatz 1 EStG zur Anwendung. Dies hätte zur Folge, dass der neue Investitionsabzugsbetrag für Freiberufler erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 gilt.
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