01.10.2006 | Grundsteuer
Wird das Bundesverfassungsgericht erneut angerufen?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (August-Ausgabe 2006, Seite 5). Doch das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen zu sein. Der Krefelder Rechtsanwalt Peter Leuchtenberg ist entschlossen, sein beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anhängiges Berufungsverfahren (Az: 14 A 661/06) bis zum BVerfG zu treiben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte allerdings in der Vorinstanz die Klage abgewiesen (Urteil vom 23.1.2006, Az: 25 K 2643/05; Abruf-Nr. 060618 )
Unser Tipp: Unter Hinweis auf das anhängige Verfahren können Sie versuchen, Ihr Verfahren weiter offen zu halten. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie aber nicht.