26.06.2008 | Gutachten erforderlich
Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks
Müssen Hauseigentümer den dioxinbelasteten Gartenboden ihres Grundstücks austauschen, können sie die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um ein normal großes Grundstück handelt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) (Urteil vom 20.12.2007, Az: III R 56/04; Abruf-Nr. 081475).
Außergewöhnliche Belastungen bei Beseitigung von Umweltschäden
Aufwendungen zur Beseitigung von Umweltbelastungen können (nach Abzug des zumutbaren Eigenanteils) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn
- sie einen Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs betreffen,
- eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht und
- vor Beginn der Maßnahme ein amtliches Gutachten eingeholt wird.
Eine konkrete Gesundheitsgefährdung ist anzunehmen, wenn nach dem Gutachten die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Liegen die Werte darunter, ist der Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und Schadstoffbelastung zusätzlich durch ein vor Beginn der Maßnahme erstelltes amtsärztliches Zeugnis zu belegen.
Bodenaustausch wegen Dioxinbelastung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig