01.07.2005 | Hartz IV
Wann wird die Eigenheimzulage bei Hartz IV angerechnet?
Die Eigenheimzulage ist bei Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen anzurechnen, wenn die Zulage zur Tilgung des für den Hauskauf aufgenommenen Darlehens verwendet wird. Die Eigenheimzulage sei eine zweckgebundene Einnahme im Sinne des § 11 Absatz 3 Nummer 1 Sozialgesetzbuch II und somit privilegiertes Einkommen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Wichtig: Der Eigenheimbesitzer muss aber belegen, dass er die Zulage unwiderruflich an die Bank abgetreten hat. (Beschluss vom 25.4.2005, Az: L 8 AS 39/05 ER; Abruf-Nr. 051383 )
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 5 | ID 96338