26.03.2009 | Haushaltsnahe Dienste
Steuerermäßigung bei Wohnungswechsel
Verlegt ein Steuerzahler seinen Haushalt in eine andere Wohnung, kann er die Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in der alten und neuen Wohnung steuermindernd nach § 35a Einkommensteuergesetz geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen in beiden Wohnungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum Umzug stehen. Das hat die Oberfinanzdirektion Münster jetzt klargestellt. (Kurzinformation Einkommensteuer 3/2009 vom 30.1.2009)(Abruf-Nr. 090677)
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 1 | ID 125617