01.11.2006 | Hoffnung für viele Eltern
"Wichtiger Hinweis" der Familienkassen lässt Rechtsbehelfsfrist nicht beginnen
Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Abzug der Sozialversicherungsbeiträge konnten viele Eltern bislang nicht profitieren, weil ihre ablehnenden Bescheide nach Ansicht der Familienkasse bestandskräftig geworden waren. Diese Bescheide sollten sich Eltern jetzt noch einmal genauer anschauen ...
In vielen Bescheiden der Familienkasse steht hinter der Rechtsbehelfsbelehrung folgender Hinweis:
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Dieser Hinweis ist nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Köln eine unzutreffende Belehrung, die dazu führt, dass die Rechtsbehelfsfrist nicht zu laufen begonnen hat (Urteil vom 7.6.2006, Az: 10 K 4546/05; Abruf-Nr. 062885 ). Damit sei der Eindruck erweckt worden, die Eltern könnten untätig bleiben, ohne dass sie Nachteile befürchten müssen.
Wichtig: Ein Bescheid mit diesem Hinweis sei unabhängig davon zu ändern, ob er auf einer Prognose-Entscheidung der Familienkasse beruht, oder nicht.
Inwieweit Bescheide, die auf einer Prognose-Entscheidung beruhen noch geändert werden können, muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden. Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der Mai-Ausgabe 2006, Seite 15 .
Das FG Hessen kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Es sieht in der Weigerung der Familienkasse, den bestandskräftigen Bescheid zu ändern einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Urteil vom 6.4.2006, Az: 3 K 3760/05; Abruf-Nr. 062886 ).
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