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  • 27.08.2010 | Inlandsaufenthalte entscheidend

    Kindergeld für im Drittland studierendes Kind

    Studiert ein Kind in einem grundsätzlich nicht zum Kindergeldbezug berechtigenden Drittland (zum Beispiel USA), sind für den weiteren Kindergeldbezug die Inlandsaufenthalte des Kindes entscheidend. Und dabei zählen nur die Zeiten vom Beginn des Studiums bis zum Ende des Studiums. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klargestellt.  

     

    Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes

    Eltern haben auch Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind seinen Wohnsitz in einem EU-oder EWG-Mitgliedstaat hat. Lebt es aber in einem Drittland (zum Beispiel USA oder Türkei), sind die Eltern nur kindergeldberechtigt, wenn das Kind zusätzlich im Inland einen weiteren Wohnsitz hat.  

     

    Begibt sich das Kind zur Ausbildung für mehrere Jahre ins Ausland, hat es nur dann weiter einen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung, wenn es sich dort über längere Zeit (zum Beispiel in den Semesterferien) aufhält.