01.02.2007 | "Jahressteuergesetz 2007"
Wichtige Änderungen im Überblick
Das "Jahressteuergesetz 2007" (Abruf-Nr. 063547 ) ist seit dem 19. Dezember 2006 in Kraft. Es enthält neben vielen redaktionellen Anpassungen auch einige inhaltliche Änderungen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Die Steuerfreiheit von Stipendien setzte bisher unter anderem voraus, dass der Abschluss der Berufsausbildung des Empfängers nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Diese Voraussetzung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 ersatzlos gestrichen (§ 3 Nummer 44 Satz 3 Buchstabe c Einkommensteuergesetz [EStG]).
Die Ablaufhemmung des § 181 Absatz 5 Abgabenordnung (AO) war nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) auf die Verlustfeststellung anwendbar (Urteil vom 1.3.2006, Az: XI R 33/04; > Abruf-Nr. 061167 ). Das führte dazu, dass die Feststellungsfrist nicht endete und Sie zeitlich unbegrenzt eine Verlustfeststellung beantragen konnten.
Künftig ist die Ablaufhemmung des § 181 Absatz 5 AO nicht mehr auf die Verlustfeststellung anwendbar (neuer § 10d Absatz 4 Satz 6 EStG). Das heißt: Verlustfeststellungsbescheide können nur noch innerhalb der auch für Einkommensteuerbescheide geltenden allgemeinen siebenjährigen Verjährungsfrist (Festsetzungsverjährung) ergehen. Ein Antrag auf Verlustfeststellung ist deshalb nur noch sieben Jahre zurück möglich.
Beachten Sie: Dieser Ausschluss "alter Verluste" gilt für alle am 19. Dezember 2006 (Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt) noch nicht abgelaufenen Feststellungsfristen. Er hat insbesondere Auswirkungen auf den Abzug von Kosten für ein Erststudium. Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Ausgabe 11/2006 auf Seite 9.
Begleichen Sie Ihre Steuerschulden mit Scheck gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet (§ 224 Absatz 2 Nummer 1 Abgabenordnung [AO]). Das heißt: Der Scheck muss bereits drei Tage vor dem Steuertermin beim Finanzamt sein.
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