01.12.2005 | Kapitalanlagen
Sammelauskunftsersuchen bezüglich Telekom-Bonusaktien
Anlegern, die im Jahr 2000 Bonusaktien aus dem zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG erhalten und aber insoweit keine Einnahmen aus Kapitalvermögen erklärt haben, droht Ungemach. Sie müssen auf Grund einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg damit rechnen, dass die Finanzverwaltung diese Einnahmen aufdeckt.
Hintergrund: Im Juli 2003 forderte die Steuerfahndung die Landesbank Baden-Württemberg im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens auf, umfangreiche Auskünfte über die Inhaber der Bonusaktien zu erteilen. Die Bank beantragte daraufhin beim FG Baden-Württemberg, das Ersuchen wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit von der Vollziehung auszusetzen. Das FG hat diesen Antrag zurückgewiesen (Beschluss vom 14.7.2005, Az: 4 V 24/04; Abruf-Nr. 052379 ).
Unser Tipp: Über die Folgen dieser Entscheidung für die betroffenen Anleger berichtet der Informationsdienst "Vermögensbildung professionell" ausführlich in seiner November-Ausgabe. Sie finden den Beitrag in unserem Online-Service unter Abruf.Nr. 053190 .