26.01.2009 | Kapitalanlagen
Verkauf der Anteile mit Verlust kurz vor Umzug ins Ausland
Verkauft ein Steuerpflichtiger einen objektiv wertlos gewordenen Anteil an einer Aktiengesellschaft zu einem symbolischen Preis an seinen Ehegatten, ist darin kein Gestaltungsmissbrauch zu sehen. Das gilt selbst dann, wenn die Veräußerung kurz vor dem Umzug nach Frankreich erfolgt und es die letzte Möglichkeit ist, den Verlust nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerwirksam zu realisieren. Begründung des Finanzgerichts Saarbrücken: Es stehe dem Steuerpflichtigen frei, seine Lebens- und Rechtsverhältnisse so einzurichten, wie es steuerlich für ihn am günstigsten ist. Wer nach deutschem Steuerrecht einen Verlust nach § 17 EStG erlitten habe, könne diesen auch geltend machen, und zwar zu einem Zeitpunkt, der ihm steuerlich am günstigsten erscheine. (rechtskräftiges Urteil vom 17.6.2008, Az: 2 K 1179/04) (Abruf-Nr. 083044)